Immobilienkaufmann
 
DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1

AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklerauftrages. Der Kunde erkennt die Einbeziehung dieser AGB in den Maklerauftrag an und bestätigt, dass er ein Exemplar der AGB erhalten hat oder diese über die Homepage (www.martinbuszimmobilien.de) bzw. die Immobilienbörsen (z.B. www.immobilienscout24.de) oder einem Exposé von Martin Busz Immobilien eingesehen hat bzw. auf die Gelegenheit, die AGB einzusehen, hingewiesen wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Martin Busz Immobilien entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze.


§ 1 Maklertätigkeit/Provision
Martin Busz Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kaufverträge) über bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde Martin Busz Immobilien ist verpflichtet bei der Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kaufvertrag usw.) eine im Maklerauftrag oder in einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Wenn eine derartige Provision nicht exakt vereinbart wurde, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes eine Provision in Höhe von 2,38 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und im Falle des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 2,38 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen.


§ 2 Provisionsanspruch/Gleichwertigkeit
Ein Provisionsanspruch von Martin Busz Immobilien besteht ebenfalls, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft abgeschlossen wird (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll. Die Höhe richtet sich nach §1. Der Provisionsanspruch von Martin Busz Immobilien bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Vertrag nachträglich einvernehmlich von den Vertragspartnern aufgehoben wird.


§ 3 Fälligkeit Maklerprovision
Die Provison wird mit Abschluss des geschlossenen Vertrages sofort fällig und zahlbar, auch wenn der Kunde seine Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt erhält. Der Erhalt einer Rechnung ist niemals eine Fälligkeitsvoraussetzung. Im Zahlungsverzug ist der Kunde automatisch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.


§ 4 Angebote
Alle präsentierten Angebote von Martin Busz Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu den offerierten Angeboten basieren auf Informationen von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt Martin Busz Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Martin Busz Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen. Das ist auf Grund der vielen Objekte nicht möglich.


§ 5 Vertraulichkeit
Jeder Empfänger von Informationen von Martin Busz Immobilien verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter zu geben, wenn es vorher nicht ausdrücklich mit Martin Busz Immobilien vereinbart oder besprochen wurde. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde von Martin Busz Immobilien gegenüber auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Martin Busz Immobilien behandelt tätigkeits- und personenbezogene Daten, die den Kunden betreffen, streng vertraulich. Martin Busz Immobilien speichert alle relevanten Daten und macht darauf aufmerksam, dass diese in der internen Datenbank aufbewahrt bleiben.


§ 6 Haftung
Martin Busz Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird keine Haftung für die Leistungen Dritter übernommen. Dies greift besonders dann über, wenn Martin Busz Immobilien - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z.B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Außerdem wird keine Haftung übernommen für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen.


§ 7 Vorkenntnis
Wenn das angebotene Objekt dem Kunden von Martin Busz Immobilien schon geläufig ist, muss er dies unverzüglich Martin Busz Immobilien mitteilen. Der Kunde kann sich nicht auf die Vorkenntnis berufen wenn er diese nicht vorher bekannt machte.


§ 8 Doppeltätigkeit
Martin Busz Immobilien ist grundsätzlich berechtigt, für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.


§ 9 Informationspflicht/Aufwendungsersatz
Im Falle, dass der Kunde von seiner Kauf-/Verkaufsabsicht zurücktreten möchte, verpflichtet er sich umgehend, Martin Busz Immobilien darüber in Kenntnis zu setzen. Nachdem ein Makleralleinauftrag mit Martin Busz Immobilien abgeschlossen wurde, der Verkäufer das Objekt dennoch an einen Dritten verkauft und den Makler somit umgeht, verpflichtet er sich automatisch, einen Schaden- und Aufwendungsersatz in Höhe von 1,5 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer an Martin Busz Immobilien zu bezahlen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch Martin Busz Immobilien obliegt, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 10 Angaben
Der Kunde ist verpflichtet, alle wichtigen Angaben eines Auftrages und Daten die Martin Busz Immobilien benötigt, vollständig und richtig zu übermitteln. Sollte es sich hierbei um einen Makleralleinauftrag handeln, darf von dem Auftraggeber kein anderer Makler während der Laufzeit des Vertrages beauftragt werden und auch selbst keine Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden.


§ 11 Mehrwertsteuersatz
Für die Berechnung der Mehrwertsteuer gilt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Höhe der Provision ändert sich entsprechend wenn sich der Mehrwertsteuersatz verändert.


§ 12 Salvatorische Klausel
Im Falle, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.


§ 13 Gerichtsstand
Martin Busz Immobilien und sein Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Martin Busz Immobilien in Weil der Stadt, bzw. Leonberg oder Stuttgart sind.